Albanien
Albanien ist ein kleines Land im Südosten Europas mit rund 2,4 Millionen Einwohner*innen. Die
Wirtschaft wuchs 2025 stabil, vor allem dank Tourismus, Bauwirtschaft und steigender
Binnennachfrage. Politisch strebt das Land eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union an –
ein Prozess, der umfangreiche Reformen in Bereichen wie Justiz, Verwaltung und Menschenrechte
erfordert. Bei den Parlamentswahlen im Mai 2025 gewann die regierende Sozialistische Partei
unter Premierminister Edi Rama deutlich. Allerdings ging nur noch knapp die Hälfte der
Wahlberechtigten an die Urne, was das weitverbreitete Misstrauen gegenüber der politischen Elite
widerspiegelt. Korruption, insbesondere in der Justiz, bleibt ein ernstes Problem.
Die Bevölkerung schrumpft seit Jahren, da viele – vor allem junge und gut ausgebildete –
Menschen das Land verlassen. Armut und soziale Ausgrenzung sind deutlich stärker verbreitet als
im europäischen Durchschnitt. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern, ältere Menschen
sowie die Roma- und Ägypter-Gemeinschaften, die unter weitverbreiteter Diskriminierung leiden –
etwa beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Justiz. Der Staat investiert im
europäischen Vergleich wenig in soziale Sicherungsleistungen wie Sozialhilfe, Renten oder
Unterstützung für Familien in Not – und selbst die vorhandenen Hilfsangebote erreichen nur einen
Teil der Menschen, die sie bräuchten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Albanien ein gravierendes gesellschaftliches Problem.
Durchschnittlich suchen jeden Tag mehr als 14 Frauen und Mädchen Hilfe wegen häuslicher Gewalt.
In mehr als 2'800 Fällen beantragten die Betroffenen eine gerichtliche Schutzanordnung. Acht
Personen starben 2025 an den Folgen von Gewalt innerhalb der Familie. Landesweit gibt es nur
wenige Frauenhäuser, die zudem grösstenteils von Nichtregierungsorganisationen betrieben werden
und kaum staatliche Unterstützung erhalten. Die EU fordert, dass solche Schutzeinrichtungen
nicht länger als Notlösungen, sondern als grundlegende öffentliche Dienste betrachtet und
dauerhaft staatlich finanziert werden.
Das Jahr 2025 war geprägt von wichtigen Gesetzesreformen. Ein neues Gleichstellungsgesetz stärkt
den Schutz vor Diskriminierung und nimmt staatliche Institutionen stärker in die Pflicht. Es
löste jedoch eine heftige öffentliche Debatte aus, da Gruppierungen mit einem wertkonservativen
Familienbild es als Bedrohung der traditionellen Rollenverteilung empfanden.
Im Januar 2026 wurde zudem ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen verabschiedet, das
erstmals ein eigenes Kapitel zu digitaler Gewalt enthält – etwa Cyberstalking,
Online-Belästigung oder die unerlaubte Verbreitung intimer Bilder. Die Bestimmungen zu digitaler
Gewalt wurden massgeblich von IAMANEHs Partnerorganisation CLWG (neu: SICA) erarbeitet. Auch das
Strafgesetzbuch wird reformiert: Sexuelle Gewalt soll künftig auf Grundlage fehlender Zustimmung
definiert werden, und für Täter häuslicher Gewalt sind verpflichtende Rehabilitationsprogramme
vorgesehen. Die Europäische Kommission anerkennt diese Fortschritte, kritisiert aber die
mangelhafte Umsetzung bestehender Gesetze. Im Staatshaushalt 2026 sind erstmals höhere Mittel
für Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen vorgesehen.