Bosnien-Herzegowina
Die politische Lage in Bosnien und Herzegowina (BiH) war 2025 sehr instabil. Das Land ist seit
1995 in drei Teile gegliedert: die Föderation Bosnien und Herzegowina, die Republika Srpska
und den Brčko-Distrikt. Die strafrechtliche Verurteilung und Amtsenthebung des Präsidenten der
Republika Srpska verschärften die ohnehin tiefe gesellschaftliche Polarisierung. Im Februar 2025
verabschiedete die Republika Srpska ein Gesetz, das Zivilgesellschaftsorganisationen als
«ausländische Agenten» einstufte. Das Verfassungsgericht hob es im Mai 2025 zwar auf, doch die
Einschüchterungswirkung war bereits spürbar – besonders für Organisationen, die sich für
Frauenrechte und Gleichstellung einsetzen. Aktivistinnen im Bereich Femizidprävention und
häusliche Gewalt waren Drohungen und gezielten Diffamierungskampagnen ausgesetzt.
Zusätzlich erschütterte der weitgehende Rückzug der US-amerikanischen Entwicklungshilfe aus dem
Bereich Geschlechtergleichstellung den Zivilgesellschaftssektor in BiH und der gesamten Region.
Viele Organisationen sahen sich abrupt mit Personalabbau, Programmunterbrüchen und dem Wegfall
von Dienstleistungen konfrontiert, auf die vulnerable Frauen angewiesen waren. Europäische Geber
wie Organisationen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gerieten unter Druck, diese Lücke zu
schliessen.
Geschlechtsspezifische Gewalt bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Eine erstmals
durchgeführte Studie von UNFPA und UN Women ergab, dass jede zweite Frau in BiH seit ihrem 15.
Lebensjahr mindestens eine Form von Gewalt erfahren hat. Die Föderation BiH verabschiedete im
März 2025 ein neues Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt und passte im Juli 2025 das
Strafgesetzbuch an – entsprechende Reformen in der Republika Srpska stehen jedoch weiterhin aus.
Fälle von Femizid erschütterten die Öffentlichkeit und legten systemische Schwachstellen offen:
In vielen Fällen waren Behörden über die Gefährdung informiert, ohne ausreichend zu handeln.
Frauen sind politisch nach wie vor stark untervertreten. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass
mindestens 40 Prozent der Kandidierenden weiblich sein müssen – in gewählte Mandate übersetzt
sich dies jedoch kaum. Bei den Kommunalwahlen 2024 waren zwar rund 42 Prozent der Kandidierenden
Frauen, gewählt wurden jedoch nur rund 23 Prozent. Die EU-Beitrittsperspektive bietet einen
wichtigen Reformrahmen: Nachdem 2024 formelle Beitrittsverhandlungen eröffnet wurden, reichte
BiH im September 2025 seine Reformagenda ein. An deren Umsetzung sind Fördermittel geknüpft –
darunter konkrete Anforderungen an die Gleichstellungsgesetzgebung und den Schutz vor
geschlechtsspezifischer Gewalt.